Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Dass es heute mehr denn je wichtig ist, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen, ist allgemein bekannt.

Haben Sie schon einen solchen Vertrag abgeschlossen?

Die betriebliche Altersvorsorge wäre eine gute Möglichkeit dafür.

Die betriebliche Altersversorgung wird auch der „zweiten Säule" der Altersvorsorge im "Drei-Säulen-Modell" zugeordnet und wird in §1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert.

.

In der betrieblichen Altersvorsorge stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung:

· Die Direktzusage:
..Der Arbeitgeber bildet Rückstellungen, frei in
..der Art der Geldanlage, beitragspflichtig im
..Pensionssicherungsverein

· Die Unterstützungskasse:
..Rückgedeckt oder „reservepolsterfinanziert“,
..gewährt formal keinen Rechtsanspruch,
..beitragspflichtig im
..Pensionssicherungsverein

· Die Pensionskasse:
..Selbstständiges Versicherungsunternehmen,
..Einzahlungen sind steuerlich limitiert

· Die Direktversicherung:
..Produkt einer
..Lebensversicherungsgesellschaft,
..viele Analogien zur Pensionskasse
..(insbesondere steuerlich)

· Der Pensionsfond:
..hohe Aktienquote zulässig, (begünstigt),
..beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein

.

Welcher Weg ist für Sie der Richtige?

Weitere Informationen finden Sie unter bAV Konzepte für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer.

Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell!

TOP Berater

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.